
Ein Waldarbeiter peilt zur Überprüfung mithilfe einer Fällaxt die Kipplinie an. Der Fallkerb ist bereits geschlagen und der Baum im untersten Bereich schon entrindet.
Id: 0056
Zeitraum: vor 1943 (vgl. Quelle)
Ort: unbekannt
Quelle: Sammlung Knuchel *
Signatur: keine Nummer, Ablage in Karton ohne Bezeichnung und Bildkarton Nr. 1773*
Standort: WSL-Bildersammlung
Herkunft Original:
Verfügbarkeit:
Bemerkungen: * ausserdem in Zehnder, J. 1943: Grundregeln der Holzhauerei. Schweizerischer Verband für Waldwirtschaft., Solothurn. S.17
Tätigkeit: 323.1 Fällen